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Stadtrat Winfried Meffert

 (für Sindelfingen)

 

Dipl. Wirtschaftsingenieur/Maschinenbau

Geb. 1961

Seit 2011 freiberuflich tätig

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Meine Motivation:

Das Bundesverfassungsgericht geht  -liest man seine Urteile zu europarechtlichen Fragenaufmerksam-  nicht davon aus, dass der Prozess der Europäischen Integration von selbst zu einem guten Ende kommen wird. Es hat mehrfach betont, dass der Prozess der europäischen Integration gestaltungs- und überwachungsbedürftig ist und Bundesregierung und Bundestag mehrfach zur Wahrnehmung ihrer Kontroll- und Handlungspflichten sowie zur Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben (Art. 23 GG) aufgefordert.

Erst vor kurzem, im Ultra-Vires-Urteil zu den Staatsanleihekäufen der EZB, hat es nochmals klargestellt: Die deutsche Mitgliedschaft in der EU hat sich hat sich nach deutschem Verfassungsrecht zu richten solange es keinen europäischen Staat gibt. In Stellungnahmen von Verfassungsjuristen wird das Urteil von der Mehrheit als abgewogen beurteilt und es wird anerkannt, dass ein nationales Gericht aus nationaler Perspektive prüfen muss und darf, ob die Auslegung europäischen Rechts mit nationalen Standards bei der Auslegung von Recht vereinbar ist. Die Feststellung einer kompetenzwidrigen  –das heißt den nationalen verfassungsrechtlichen Standards nicht genügenden-  Rechtsauslegung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), als „Ultra vires“ ist dabei keineswegs neu; die höchsten Gerichte Dänemarks und Tschechiens haben in der Vergangenheit bereits in anderen Angelegenheiten ähnlich geurteilt.

Nimmt man das EZB-Urteil zum Anlass sich grundsätzlich einmal die Frage nach der Rechts- und Vertragstreue des seit dem 2. Weltkrieg entstandenen und miteinander interagierenden europäischen und nationalen Institutionen-Verbunds zu betrachten, wird man nicht nur im Bereich der Geldpolitik  eine erschreckende Zunahme von Ultra-Vires-Akten in den letzten Jahrzehnten feststellen müssen.  

Von der Verfassungsrechtlichen Vorgabe: 

„ Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet.“ 

sind wir weiter entfernt als je zuvor.   Wir sind auf dem besten Wege uns einen „sozialistischen Bürokratenstadl von Europa“  zu errichten.   Der Verlust an institutioneller Rechts- und Vertragstreue, die Missachtung der förderativen und subsidiären Grundsätze beim Aufbau der europäischen Institutionen,  die ausufernden Vollzugsdefizite,  die frivole Überwälzung  der Schuldenhaftung auf die Nachbarstaaten  und ein oftmals auch unverhohlen zur Schau getragener Vollzugsunwille bei den Amtsinhabern der Exekutive,   der uns dann als  „Vollzug von Werten“ angepriesen wird,  ist auf allen Ebenen täglich  wahrnehmbar.   Hier wieder das Prinzip  „Die Exekutive ist an Recht und Gesetz gebunden“  anzumahnen,  ist ein wesentliches Motiv für mich.    

Am 06. Februar 2013 wurde die Alternative für Deutschland in Oberursel gegründet. Am 22. April 2013 wurde der Landesverband Baden-Württemberg in Karlsruhe gegründet. Blicken Sie mit uns zurück auf eine 10-jährige Erfolgsgeschichte:

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